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   BFH, 16.07.1992 - VII R 61/91   

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https://dejure.org/1992,9250
BFH, 16.07.1992 - VII R 61/91 (https://dejure.org/1992,9250)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1992 - VII R 61/91 (https://dejure.org/1992,9250)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - VII R 61/91 (https://dejure.org/1992,9250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung einer Einspruchsentscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit einer gegen sie gerichteten Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 61/74

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch -

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - VII R 61/91
    Wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hat, ist eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage in der Regel unzulässig (Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 44 Rz. 35).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Wegen des fristwahrenden Charakters müsse zum Nachweis der Einhaltung der Frist eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle vorliegen (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 17. Februar 1993 VII R 61/91, BFH/NV 1993, 614 zur Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist durch ein FA).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    Die Frage, ob die Rücknahme der Einspruchsentscheidung vom 19. August 2009 und deren Ersetzung durch die Einspruchsentscheidungen vom 16. Dezember 2009 rechtmäßig war, ist im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Prüfungsanordnung ggf. als Vorfrage vor der Überprüfung der Ermessensausübung zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1992 VII R 61/91, BFH/NV 1993, 39).

    Soweit aufgrund der ursprünglichen Klagen 3 K 80/10 und 3 K 81/10 Verfahrenskosten entstanden sind, sind diese im Hinblick auf die in den Einspruchsentscheidungen vom 16. Dezember 2009 erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vom Beklagten zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1992 VII R 61/91, BFH/NV 1993, 39).

  • BFH, 16.12.2020 - VIII B 141/19

    Berechtigtes Interesse als Sachurteilsvoraussetzung der isolierten

    Zudem hat der BFH das berechtigte Interesse an einer isolierten Anfechtungsklage für die Konstellation verneint, dass der Ausgangsbescheid Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens ist und in einem weiteren Rechtsbehelfsverfahren eine Einspruchsentscheidung isoliert angefochten wird, die als zweite Einspruchsentscheidung eine zuvor ergangene erste Einspruchsentscheidung ersetzt (BFH-Urteil vom 16.07.1992 - VII R 61/91, BFH/NV 1993, 39, unter II.1.: keine Beschwer durch die zweite Einspruchsentscheidung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 2 K 1674/07

    Wiederaufleben eines aufgehobenen Feststellungsbescheids nach Aufhebung des

    Zwar ist eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete isolierte Anfechtungsklage regelmäßig unzulässig (BFH-Urteil vom 16. Juli 1992 VII R 61/91, BFH/NV 1991 1993, 39).
  • FG München, 09.11.2004 - 7 K 4153/01

    Gehaltsuntersuchungen als Schätzungsgrundlage für Angemessenheit des

    Wie die höchstrichterliche Rechtsprechung wiederholt entschieden hat, ist eine nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage in der Regel unzulässig (§ 44 Abs. 2 FGO ; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16.07.1992 - VII R 61/91, BFH/NV 1993, 39, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.10.1995 - II 425/95

    Zulässigkeit einer Zweitklage vor Rücknahme der Erstklage; Richtigkeit bzw.

    Auch müssen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO der Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnet sein und ist nur in Ausnahmefällen eine isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung zulässig (zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung der Einspruchsentscheidung zum Beispiel: BFH-Urteile vom 16.07.1992 VII R 61/91 BFH/NV 1993, 39, und vom 30.01.1976 III R 61/74, BFHE 118/288, Bundessteuerblatt II 1976, 428; zu den Ausnahmefällen isolierter Anfechtbarkeit vergleiche die Nachweise bei Gräber/von Groll § 44 FGO Randnummern 37 bis 41).
  • FG Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 K 163/93
    Wegen des fristwahrenden Charakters der Vorschrift des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO kann für ihre Handhabung nichts anderes gelten, als für sonstige Fristvorschriften oder fristgebundene Schriftstücke auch, nämlich daß zur Wahrung und damit auch zum Nachweis der Einhaltung der Frist eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle vorliegen muß (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 17. Februar 1993 VII R 61/91, BFH/NV 1993, 614 für die vergleichbare Problematik der Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist durch ein Finanzamt).
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